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Was ist neu? Was ist wichtig?
Die grundlengensten Fakten im Überblick:
abhängige Anlageberatung
Die Produktpalette deckt keine substanzielle Anzahl der am Markt verfügbaren Finanzinstrumente ab, sondern enthält vorwiegend Finanzinstrumente, die von Einrichtungen emittiert oder angeboten werden, die in enger Verbindung zu der Wertpapierfirma stehen. Einbehaltung der Zuwendungen durch Dritte ist zugelassen, die dazu bestimmt sind, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden zu verbessern. Die Existenz, Art und der Betrag der qualitätssteigernd verwendeten Zuwendungszahlungen ist dem Kunden offenzulegen.
Algorithmischer Handel
So wird der Handel mit einem Finanzinstrument bezeichnet, bei dem ein Computeralgorithmus die einzelnen Auftragsparameter automatisch bestimmt.
Angemessenheit
Angemessenheit bezieht sich auf die Sachkenntnis und die Erfahrung des Kunden in dem Anlagebereich, auf den sich eine spezifische Produkt- bzw. Dienstleistungsart bezieht.
Anreize
Eine Gebühr, eine Provision oder ein anderer monetärer oder nicht-monetärer Vorteil, der in Verbindung mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung von einem oder an einen Dritten (außer dem Kunden) gezahlt oder erhalten wird.
APA (genehmigtes Veröffentlichungssystem)
Bei einem genehmigten Veröffentlichungssystem („approved publication arrangement“ – APA) handelt es sich um ein System, unter dem die transaktionsausführenden Wertpapierfirmen dazu verpflichtet sind, Nachhandelsberichte über eine Stelle zu veröffentlichen, die die frühzeitige und sichere Konsolidierung und Veröffentlichung dieser Daten ermöglicht.
ARM
Approved Reporting Mechanism; ein ARM ist eine Stelle, die berechtigt ist, für eine Wertpapierfirma die Berichtspflichten nach Artikel 26 MiFIR zu erbringen.
Bail-In
Um europaweit einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen. Diese wurde in Österreich per Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umgesetzt.
Das BaSAG regelt unter anderem die Beteiligung („Bail-In“) von Gläubigern einer Bank im Falle einer aufsichtsrechtlichen Abwicklung. Damit soll die Verwendung von Steuergeldern bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Bank vermieden werden.
Best Execution
Ausführungspolitik; Ausführung von Kundenaufträgen sowie die Annahme und Weiterleitung dieser im besten Interesse des Kunden.
CCP (zentrale Gegenpartei)
Die Clearingstellen der zentralen Gegenparteien tragen beim Clearing und der Abrechnung von Markttransaktionen den Großteil des Kreditrisikos der Käufer und Verkäufer.
Clearing
Der Prozess der Erstellung von Abrechnungspositionen, darunter die Berechnung von Nettopositionen - und der Prozess der Prüfung, ob Wertpapiere, Bargeld oder beides zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Anders formuliert handelt es sich beim Clearing um den Prozess zur Steuerung des Risikos offener Positionen.
Dauerhafter Datenträger
Jedes Medium, das es dem Kunden gestattet, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.
Derivate
Ein Wertpapier, dessen Preis von einem oder mehreren Basiswerten (Underlyings) abhängig ist oder daraus abgeleitet wird. Bei einem Derivat handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien.
EBA
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist eine EU-Aufsichtsbehörde für das Bankwesen und eine der Europäischen Aufsichtsbehörden.
Eignung
Eignung bezieht sich auf die finanzielle Lage des Kunden, einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, seine Anlageziele, einschließlich seines Anlagehorizonts, sein Risikoprofil und seine Risikotoleranz.
Einstellung Folge-Order
Im Rahmen der Neuerungen der überarbeiteten EU-Richtlinie MiFID II und der damit verbundenen Anforderungen in Bezug auf den Algorithmushandel
wird die Hello bank! ab 01.01.2018 keine Folge-Order mehr anbieten können.
Alle anderen Orderarten sind nach wie vor möglich.
EMIR
Die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen.
ESMA
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ist eine EU-Aufsichtsbehörde für das Finanzwesen und eine der Europäischen Aufsichtsbehörden.
Execution only
Die reine Ausführung von Kundenaufträgen oder die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen mit oder ohne Nebendienstleistungen bei Dienstleistungen mit Bezug zu Finanzinstrumenten.
Ex ante Beleg
Seit 3.1.2018 können Kunden einen Vorabkostenausweis (einen so genannten ex ante-Beleg) im Orderprozess bei der Hello bank! abrufen. Dieser ex ante-Beleg enthält eine Schätzung sämtlicher Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit beabsichtigen Transaktionen bei der Hello bank! anfallen können. Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Kostendarstellung am ex ante-Beleg von den tatsächlich anfallenden Kosten durchaus abweichen kann (Wechselkursschwankungen im Falle von Währungsumrechnungen, nicht abschätzbare Performance, etc.) und verweisen deshalb für eine genaue Kontrolle auf das gültige Konditionenverzeichnis bzw. auf die vereinbarten Gebühren. Die Genauigkeit zur Vorabberechnung der Kosten und Gebühren für alle Finanzprodukte und Handelsplätze wird laufend verbessert. Generische Kostenbelege werden auf der Website der Hello Bank! bereitgestellt.
Beispiel eines Aktien-Kostenausweises
Kostenausweis Aktien, 142 Kb
Beispiel eines Anleihen-Kostenausweises
Kostenausweis Anleihen, 142 Kb
Beispiel eines ETFs-Kostenausweises
Kostenausweis ETFs, 142 Kb
Beispiel eines Fonds-Kostenausweises
Kostenausweis Fonds, 142 Kb
Beispiel eines Optionsscheine-Kostenausweises
Kostenausweis Optionsscheine, 142 Kb
Beispiel eines Zertifikate-Kostenausweises
Kostenausweis Zertifikate, 142 Kb
Ex-post Beleg
1 x jährl. Kostenausweis samt Zu- und Verwendungen
Finanzinstrument
Bei einem Finanzinstrument handelt es sich um eines der folgenden Produkte:
- übertragbare Wertpapiere;
- Geldmarktinstrumente;
- Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen;
- Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, außerbörsliche Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder -erträge, Emissionszertifikate oder andere Derivat-Instrumente, finanzielle Indizes oder Messgrößen, die effektiv geliefert oder bar abgerechnet werden können;
- Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, Termingeschäfte (Forwards) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Waren, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien bar abgerechnet werden können, ohne dass ein Ausfall oder ein anderes Beendigungsereignis vorliegt;
- Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Waren, die effektiv geliefert werden können, vorausgesetzt, sie werden an einem geregelten Markt, über ein MTF oder über ein OTF gehandelt; ausgenommen davon sind über ein OTF gehandelte Energiegroßhandelsprodukte, die effektiv geliefert werden müssen;
- Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, Termingeschäfte (Forwards) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Waren, die effektiv geliefert werden können, die sonst nicht in Nummer 6 dieses Abschnitts genannt sind und nicht kommerziellen Zwecken dienen, die die Merkmale anderer derivativer Finanzinstrumente aufweisen;
- derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken;
- finanzielle Differenzgeschäfte;
- Optionen, Terminkontrakte (Futures), Swaps, außerbörsliche Zinstermingeschäfte (Forward Rate Agreements) und alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Klimavariablen, Frachtsätze, Inflationsraten oder andere offizielle Wirtschaftsstatistiken, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien bar abgerechnet werden können, ohne dass ein Ausfall oder ein anderes Beendigungsereignis vorliegt, sowie alle anderen Derivatkontrakte in Bezug auf Vermögenswerte, Rechte, Obligationen, Indizes und Messwerte, die sonst nicht in diesem Abschnitt genannt sind und die die Merkmale anderer derivativer Finanzinstrumente aufweisen, wobei unter anderem berücksichtigt wird, ob sie auf einem geregelten Markt, einem OTF oder einem MTF gehandelt werden;
- Emissionszertifikate, die aus Anteilen bestehen, deren Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG anerkannt ist.
Geeignete Gegenparteien
Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, OGAW und ihre Verwaltungsgesellschaften, sonstige beaufsichtigte Finanzinstitute und in bestimmten Fällen andere Unternehmen. Diese werden als die sachkundigsten Anleger oder Kapitalmarktteilnehmer angesehen.
Geregelter Markt (RM)
Ein von einem Marktbetreiber betriebenes und/oder verwaltetes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten zusammenführt.
Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung stellt den Preis des Finanzinstruments und die damit zusammenhängen Kosten dar (Kosten im Zusammenhang mit der Ausführung, einschließlich sämtlicher dem Kunden entstandener Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages stehen: Gebühren des Ausführungsplatzes, Clearing- und Abwicklungsgebühren und sonstige Gebühren, die Dritten gezahlt werden, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind). Analysekosten sind darin nicht enthalten.
Handelsplatz
Ein Ausführungsplatz. Dabei kann es sich um einen geregelten Markt (RM), ein multilaterales Handelssystem (MTF) oder ein organisiertes Handelssystem (OTF) handeln.
IDD
Versicherungsvertriebsrichtlinie
Interessenbekundung
Das unverbindliche Interesse eines potenziellen Käufers, ein Finanzinstrument zu kaufen.
Interessenkonflikt
Eine Situation, in der aufgrund der Interessen von BNP Paribas, einschließlich ihrer Manager, Angestellten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit ihnen direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und/oder ihrer Kunden bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen oder einer Kombination davon Konflikte entstehen, einschließlich solcher, die auf den Erhalt von Anreizen von Dritten oder durch die eigene Vergütungsstruktur oder sonstige eigene Anreizstrukturen der Wertpapierfirma zurückgehen.
Interessenkonflikte
Unter MiFID 2 werden Wertpapierfirmen verpflichtet, dauerhaft wirksame, organisatorische und verwaltungsmäßige Vorkehrungen zu treffen, um Interessenkonflikte , die dem Kundeninteresse schaden, zu vermeiden. Bsp: Die Interessen eines Rechtsträgers und seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden konkurrieren miteinander, es entsteht ein Vorteil für den Rechtsträger oder es entsteht ein potenzieller Nachteil für den Kunden bzw. es kann ein solcher entstehen.
Kleinanleger
Ein Kunde, der kein professioneller Kunde ist. Da diese Kunden am gefährdetsten sind, genießen sie den umfangreichsten Schutz unter den verschiedenen Verordnungen und Richtlinien, insbesondere unter der MiFID 2.
Kunde
Jede natürliche oder juristische Person, für die eine Wertpapierfirma Wertpapierdienstleistungen und/oder Nebendienstleistungen erbringt. Kunden sind in eine der Kategorien Kleinanleger, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei einzuordnen.
Liquidität
Die Liquidität soll darstellen, wie einfach oder schwierig es ist, einen Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen, ohne dass der Kurs für gewöhnlich erheblich beeinflusst wird. Ein Finanzinstrument gilt als liquide, wenn ein Anleger ein großes Volumen in den Markt einbringen oder daraus entnehmen kann, ohne den Kurs des Instruments wesentlich zu verändern.
MAD 2/MAR
Die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie und die Marktmissbrauchsverordnung.
Marktbetreiber
Ein Unternehmen, dass für die Einrichtung und die Aufrechterhaltung eines Handelsplatzes (z. B. eines geregelten Markts oder eines MTF) verantwortlich ist.
Markttiefe
Das Auftragsvolumen, das erforderlich ist, um den Marktpreis um einen bestimmten Betrag zu verändern.
MiFID 1
Die Erste Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2004/39/EG).
MiFID 2
Die Zweite Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie 2014/65/EU).
MiFIR
Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Verordnung (EU) Nr. 600/2014). Dabei handelt es sich um einen verbindlichen Rechtsakt, der ohne Umsetzung durch die Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist.
MTF (multilaterales Handelssystem)
Ein von einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber betriebenes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach nichtdiskretionären Regeln in einer Weise zusammenführt, das zu einem Vertrag führt.
Unter der MiFID müssen die MTF Anforderungen in Bezug auf ihre Struktur, die Transparenz und die Marktüberwachung einhalten, die mit jenen für geregelte Märkte vergleichbar sind.
National Client Identifier
Was ist der NCI und ab wann wird er benötigt?
Der NCI ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Finanzmarkteilnehmer und wird ab 3.1.2018 – lt. EU-Verordnung Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR)– ausnahmslos für alle Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe benötigt. Der NCI dient dazu, natürliche Personen und nicht protokollierte Einzelunternehmen und Freiberufler eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können. Mit dem NCI soll mehr Transparenz und Sicherheit auf dem Finanzmarkt geschaffen werden.
Was benötigen wir von unseren Kunden und Geschäftspartnern?
Der NCI errechnet sich je nach Staatsbürgerschaft aus unterschiedlichen definierten persönlichen Daten.
Gehören Sie den Nationalitäten Österreich, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Irland und Luxemburg an, so wird der NCI standardmäßig aus einer erstellten Kennnummer aus Name, Geburtsdatum und Ländercode gebildet, weshalb hier kein Handlungsbedarf besteht. Auch für die meisten anderen Länder gibt MiFIR diese errechnete Kennnummer als zweite Priorität vor. Wir bitten Sie jedoch, uns die für Ihre Nationalität angeführten persönlichen Daten bekannt zu geben. Sollten wir diese nicht erhalten, so wird die Meldung mit der errechneten Kennnummer (zweite Priorität) erfolgen, sodass Ihre Wertpapier- und OTC-Derivatgeschäfte weiterhin möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass Kunden und Geschäftspartner
mit der Nationalität ESTLAND, SPANIEN, ISLAND, ITALIEN, MALTA oder POLEN ab 3.1.2018 nur handeln können, wenn uns die Daten in der untenstehenden Tabelle übermittelt werden.
Wir bitten um zeitgerechte Bekanntgabe der jeweiligen Daten welche für Sie in der Tabelle ersichtlich sind. Aufgrund der Verordnung (MiFIR) werden nur diese Daten akzeptiert.
Ausführliche Informationen zum National Client Identifier finden Sie hier:
National Client Identifier (pdf)
Nebendienstleistung
Bei einer Nebendienstleistung handelt es sich um eine der folgenden Dienstleistungen:
- Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden, einschließlich Depotverwahrung und verbundener Dienstleistungen wie Cash-Management oder Sicherheitenverwaltung und mit Ausnahme der Führung von Wertpapierkonten auf oberster Ebene;
- Gewährung von Krediten oder Darlehen an Anleger für die Durchführung von Geschäften mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten, sofern das kredit- oder darlehensgewährende Unternehmen an diesen Geschäften beteiligt ist;
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Kapitalstrukturierung, der branchenspezifischen Strategie und damit zusammenhängender Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen bei Unternehmensfusionen und -aufkäufen;
- Devisengeschäfte, wenn diese im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen stehen;
- Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen;
- Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten sowie Nebendienstleistungen des in Anhang I Abschnitt A oder B der MiFID 2 enthaltenen Typs betreffend den Basiswert der in Abschnitt C der MiFID 2 Nummern 5, 6, 7 und 10 enthaltenen Derivate, wenn diese mit der Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen in Zusammenhang stehen.
OGAW-Richtlinie
Die Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.
OTC
„Over the counter“, also außerbörslich gehandelt: der direkte Handel von Finanzinstrumenten zwischen zwei Parteien, ohne Zwischenschaltung einer Börse oder eines Vermittlers (nicht-standardisierte Kontrakte). Ein OTC-Geschäft ist das Ergebnis bilateraler Verhandlungen, die nicht an einem Handelsplatz geführt wurden.
OTF (organisiertes Handelssystem)
Ein multilaterales System, das kein geregelter Markt oder MTF ist. Innerhalb eines OTF werden die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Derivaten innerhalb des Systems in einer Weise zusammengeführt, das zu einem Vertrag führt. Aktien dürfen nicht über ein OTF gehandelt werden.
Portfoliomanagement
Vermögensverwaltung
PRIIPs/KID
Packaged Retail and Insurance-based Investment Products/Key Information Document
PRIIP-Verordnung
Die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte.
Product Governance
Produktproduzenten als auch Produktvertreibern wird vorgeschrieben, dass die dem Kunden zum Verkauf stehenden Finanzinstrumente in einem internen Product-Governance-Prozess genehmigt werden müssen, bevor sie an den Kunden vermarktet oder vertrieben werden. Es muss im Rahmen der Product Governance für jedes Finanzinstrument ein entsprechender Zielmarkt bestimmt werden.
Professioneller Kunde
Ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.
Q&A
Questions and Answers
Richtlinie
Ein Rechtsakt, der ein Ziel vorgibt, das alle EU-Staaten erreichen müssen. Die einzelnen Staaten müssen jedoch ihre eigenen Gesetze zum Erreichen dieser Ziele ausarbeiten.
RTS
Regulatory Technical Standards
SI
Systematischer Internalisierer; das sind Wertpapierfirmen, die in organisierter und systematischer Weise häufig und in erheblichem Umfang Handel auf eigene Rechnung betreiben, wenn sie Kundenaufträge außerhalb eines Handelsplatzes (geregelter Markt, MTF, OTF) ausführen.
Strukturierte Einlage
Eine Einlage, die bei Fälligkeit in voller Höhe zurückzuzahlen ist, wobei Zinsen oder eine Prämie fällig werden oder ein Zins- oder Prämienrisiko besteht.
Systematischer Internalisierer
Eine Wertpapierfirma, die in systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung treibt, indem sie Kundenaufträge außerhalb eines Handelsplatzes ausführt.
UCITS
Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities
unabhängige Anlageberatung
Informiert eine Wertpapierfirma ihre Kunden über die Erbringung einer unabhängigen Anlageberatung, muss sie eine „ausreichende Palette von auf dem Markt angebotenen“ und hinreichend gestreuten Finanzinstrumenten anbieten. Ausreichend bedeutet: die Auswahl muss einen substanziellen Teil der am Markt erhältlichen Instrumente beinhalten, ohne auf bestimmte Produkthersteller beschränkt zu sein. Es ist besonders darauf zu achten, dass die angebotenen Finanzinstrumente nicht auf Produkte beschränkt sind, die von der Wertpapierfirma selbst oder von Herstellern , die in enger rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung zur Wertpapierfirma stehen, emittiert oder angeboten werden. Darüber hinaus ist es Wertpapierfirmen, die sich für das Modell der unabhängigen Anlageberatung entscheiden, untersagt, Gebühren oder Provisionen einer 3. Partei einzubehalten. Ausgenommen sind jedoch geringfügige nicht-monetäre Vorteile, wenn diese „von ihrem Umfang oder ihrer Art her nicht vermuten lassen, dass sie die Einhaltung der Pflicht der Wertpapierfirma, im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu handeln“ verletzen und potenziell die Servicequalität für den Kunden steigern können.
Verlustschwellenreporting
Gem. MiFID 2 ist ein Verlustschwellenreporting bei einem Wertverlust von 10 % Einstandswert (und einem Vielfachen davon) bei Positionen auf Einzelinstrumentenebene von Kleinanlegern in Eventualverbindlichkeiten und Hebelprodukten zu erbringen. Ebenso gibt es eine analoge Regelung zu Wertverlusten in der Vermögensverwaltung auf 10 % Wertverluste (und einem Vielfachen davon) auf Gesamtportfolioebene.
WAG 2018
Wertpapieraufsichtsgesetz 2018; in diesem Gesetz wurde die MiFID 2 Richtlinie umgesetzt.
Wertpapieranalyse
Untersuchung der Wertentwicklung von Finanzinstrumenten. Die Wertpapieranalyse gehört zu den in der MiFID 2 aufgeführten Nebendienstleistungen: „Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen.“
Wertpapierdienstleistung
Bei einer Wertpapierdienstleistung handelt es sich um eine der folgenden Dienstleistungen und Tätigkeiten:
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben;
- Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden;
- Handel für eigene Rechnung;
- Portfolio-Verwaltung;
- Anlageberatung;
- Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
- Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
- Betrieb eines MTF;
- Betrieb eines OTF.
Zielmarkt
Für jedes angebotene Finanzinstrument muss ein Zielmarkt nach 6 Kategorien bestimmt werden (Beratungsgeschäft): 1.) Kundenkategorie 2.) Kenntnisse und Erfahrung 3.) finanzielle Situation 4.) Risiko und Renditeprofil 5.) Anlageziel 6.) Kundenbedürfnisse
Zusammenführung sich deckender Kundenaufträge
Ein Geschäft, bei dem der betreffende Vermittler zwischen den mit dem Geschäft im Zusammenhang stehenden Käufer und Verkäufer in einer Weise zwischengeschaltet ist, dass er während der gesamten Ausführung des Geschäfts zu keiner Zeit einem Marktrisiko ausgesetzt ist, und bei dem beide Vorgänge gleichzeitig ausgeführt werden und das Geschäft zu einem Preis abgeschlossen wird, bei dem der Vermittler abgesehen von einer vorab offengelegten Provision, Gebühr oder sonstigen Vergütung weder Gewinn noch Verlust macht.
Zuständige Behörde
Die von jedem Mitgliedsstaat benannten Behörden, die für die Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben gemäß der MiFID 2 und der MiFIR verantwortlich sind.
Zuwendungen
sind Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile von dritten oder für dritte, insb. von Emittenten od. Produktanbietern, wenn sie im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung von Wertpapierfirmen erhalten oder gezahlt werden. Bsp. laufende Bestandsprovisionen und einmalige Vertriebsprovisionen wie Ausgabeaufschläge bei Fonds.
https://www.derifin.de/daat/login.php?user=meyer&time=2019-02-22T00%3a51%3a33&signature=6201bdb51355b62437a4ce489f50f0f0
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